Ratgeber · Altersvorsorgedepot

Ab welchem Alter lohnt sich das Altersvorsorgedepot?

Von Dr. Robert Bahnsen, Aktuar (DAV) und CERA · 15. September 2026

Wer im Netz nach dieser Frage sucht, findet meist die Auskunft, ab etwa 45 bis 50 Jahren lohne sich das neue Altersvorsorgedepot kaum noch — zu kurz die Ansparphase, zu schwach der Zinseszins. Diese Antwort ist nicht gerechnet, sondern geraten. Rechnet man sie nach, dreht sie sich um.

Die kurze Antwort: Es gibt kein Höchstalter für den Einstieg, sondern ein Mindestalter — und wo es liegt, entscheiden die Produktkosten und die eigene Steuersatzdifferenz. Bei 1,0 % Effektivkosten, dem gesetzlichen Deckel des Standarddepots, lohnt sich das Depot im Zulagenfall ohne Kinder ab 47 Jahren, bei 42 % Steuersatz im Erwerbsleben gegen 28 % im Ruhestand dagegen in jedem Alter. Unterhalb von rund 0,70 % Kosten verschwindet das Mindestalter in allen geprüften Profilen.

Warum die verbreitete Antwort in die Irre führt

Hinter dem Ergebnis steckt eine Asymmetrie, die man leicht übersieht, wenn man nur an den Zinseszins denkt:

Wer lange spart, zahlt die Kostendifferenz also oft — den Förderhebel bekommt er trotzdem nur einmal je Euro. Genau daraus entsteht ein Mindestalter. Der Zinseszins arbeitet für beide Seiten des Vergleichs gleichermaßen; er ist kein Argument für oder gegen das Depot.

Das Mindestalter je Steuerprofil

Gerechnet ist der Vergleich je gefördertem Beitrags-Euro gegen ein freies ETF-Depot mit gleichem Netto-Sparaufwand, bei 1,0 % Effektivkosten im Depot gegen 0,2 % laufende Kosten im ETF-Depot:

Steuersatz Erwerbs-/Rentenphase Lohnt sich ab
Zulagenfall, ohne Kinder47 Jahren
Zulagenfall, zwei Kinder44 Jahren
35 % / 35 %37 Jahren
30 % / 28 %29 Jahren
42 % / 28 %jedem Alter
30 % / 35 %keinem Alter

Angegeben ist das Alter bei Vertragsabschluss. „Zulagenfall“ meint Sparer, bei denen die Zulage günstiger ist als der Sonderausgabenabzug — das ist unterhalb von 23 % Grenzsteuersatz ohne Kinder und unterhalb von 39 % mit zwei Kindern der Fall.

Liniendiagramm: Vorsprung des Altersvorsorgedepots gegenüber einem freien ETF-Depot in Prozent, aufgetragen über dem Alter bei Vertragsabschluss von 25 bis 62 Jahren. Drei Kurven für drei Steuerprofile kreuzen die Nulllinie bei 29, 37 und 47 Jahren und laufen um Alter 56 in ein flaches Maximum.
Der Vorsprung des Altersvorsorgedepots gegenüber dem freien ETF-Depot, je gefördertem Beitrags-Euro, nach Alter bei Vertragsabschluss. Quelle: Vermögenslotse RB UG.

Entscheidend ist der Preis, nicht das Geburtsjahr

Der Deckel von 1,0 % ist eine gesetzliche Obergrenze, kein Marktpreis. Rechnet man dieselben Profile mit anderen Effektivkosten durch, verschiebt sich das Bild erheblich:

Profil 1,25 % 1,0 % 0,75 % 0,4 %
Zulagenfall, ohne Kindernieab 47immerimmer
Zulagenfall, zwei Kindernieab 44immerimmer
35 % / 35 %nieab 37immerimmer
30 % / 28 %ab 52ab 29immerimmer
42 % / 28 %immerimmerimmerimmer
30 % / 35 %nieniebis 60immer

„immer“ heißt: in jedem Abschlussalter von 25 bis 62 Jahren. Unterhalb von rund 0,70 % Effektivkosten hat keines der sechs Profile mehr ein Mindestalter. Die ETF-Seite bleibt in allen Spalten unverändert bei 0,2 % laufenden Kosten zuzüglich 0,25 % Transaktionskosten je Sparrate.

Die Kosten wirken umso stärker, je länger gespart wird. Je 0,25 Prozentpunkte Unterschied verschieben die jährliche Nettoentnahme dreier Beispielsparer um rund 10, 6 und 5 Prozent — am stärksten bei der 24-jährigen Berufseinsteigerin mit 43 Beitragsjahren, am schwächsten bei der Selbstständigen mit 17 Beitragsjahren. Daraus folgt für jeden Sparer eine eigene Kostengrenze, oberhalb derer das freie ETF-Depot vorn liegt: rund 1,1 % bei der Berufseinsteigerin, 1,5 % bei der Selbstständigen, 2,0 % beim Gutverdiener mit zwei Kindern.

Erste Anbieter haben Standarddepots deutlich unterhalb des Deckels angekündigt. Zertifiziert ist zum Zeitpunkt dieses Textes keines davon; die Produkte kommen frühestens 2027 auf den Markt.

Nach oben ist die Sache trotzdem nicht offen

Wer daraus schließt, je später desto besser, liegt ebenfalls falsch. Das Maximum des Vorsprungs liegt bei rund elf Beitragsjahren, also einem Abschluss um 56. Danach flacht der Vorteil wieder ab, weil im ETF-Depot bei kurzen Laufzeiten nur ein kleiner Kursgewinn besteuert wird — der Steuervorteil des geförderten Depots verliert seinen Gegenspieler.

Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot?

Die Altersfrage ist nachgeordnet. Zuerst kommt die Steuersatzdifferenz, dann die Kosten, dann das Geburtsjahr:

Welche Nachteile hat ein Altersvorsorgedepot?

Vier Punkte gehören auf die andere Seite der Waage:

  1. Bindung. Das Kapital ist bis frühestens 65 gebunden und fließt dann als Auszahlungsplan oder lebenslange Rente. Eine freie Verfügung über das Kapital gibt es nicht.
  2. Kosten. Oberhalb der eigenen Kostengrenze — je nach Profil 1,1 bis 2,0 % — gewinnt das freie ETF-Depot. Die Produktauswahl ist damit wichtiger als die Frage, ob überhaupt.
  3. Der Deckel endet zu früh. Die gedeckelten Effektivkosten sind gesetzlich als Wirkung bis zum Beginn der Auszahlungsphase definiert. Was der Auszahlungsplan danach kostet, muss nur ausgewiesen werden — nach diesen Kosten sollte man ausdrücklich fragen.
  4. Alles oder nichts bei den Zulagen. Wird der Mindesteigenbeitrag in einem Jahr unterschritten, entfallen die Zulagen dieses Jahres vollständig und nicht anteilig.
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Annahmen dieser Rechnung

Rechtsstand: Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156, Kern-Inkrafttreten 01.01.2027. Aktien 7,9 % brutto im Jahr, Anleihen 3,0 %, nominal ohne Inflationsbereinigung. Aktienquote auf beiden Vergleichsseiten identisch: 100 % in der Sparphase, um den Rentenbeginn in fünf Schritten auf 50 % abgesenkt. ETF-Seite mit 0,2 % laufenden Kosten und 0,25 % Transaktionskosten je Sparrate, besteuert nach geltendem Recht mit Vorabpauschale, 30 % Teilfreistellung und FIFO-Verkäufen; das geförderte Depot wird erst bei Auszahlung besteuert, dann vollständig mit dem Steuersatz im Ruhestand. Rentenbeginn 67, Auszahlungsplan bis 92. Verglichen wird netto gegen netto bei gleichem Netto-Sparaufwand.

Es handelt sich um eine Erwartungsrechnung ohne Wertschwankungen und um allgemeine Modellrechnungen, nicht um Anlage- oder Steuerberatung. Für den eigenen Fall gilt die eigene Rechnung mit den eigenen Annahmen.

Belege und weiterführende Quellen